Pensionskasse (BVG) in der Schweiz: Umfassender Leitfaden zur 2. Säule
Die Pensionskasse (BVG – Berufliche Vorsorge) ist die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Für Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen über CHF 22’050 ist sie obligatorisch. Die Pensionskasse ist entscheidend für den Erhalt des Lebensstandards im Alter. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.
Wie funktioniert die Pensionskasse?
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dich bei einer Pensionskasse zu versichern. Du zahlst gemeinsam mit deinem Arbeitgeber Beiträge ein, die auf einem individuellen Altersguthaben angespart werden. Der Gesamtbeitragssatz ist altersabhängig und liegt zwischen 7% und 18% des versicherten Lohns.
Versicherter Lohn und Koordination
Der versicherte Lohn berechnet sich aus dem Bruttolohn abzüglich des Koordinationsabzugs (CHF 25’725, Stand 2025). Das bedeutet: Bei einem Lohn von CHF 80’000 ist der versicherte Lohn CHF 54’275. Der Koordinationsabzug entspricht etwa der AHV-Rente – so wird sichergestellt, dass die AHV und die Pensionskasse nahtlos ineinandergreifen.
Altersguthaben und Zins
Dein Altersguthaben wird jährlich mit dem BVG-Mindestzinssatz verzinst. Dieser wird vom Bundesrat festgelegt – aktuell 1.25% (Stand 2025). Viele Pensionskassen zahlen jedoch einen höheren Zins, wenn ihre Anlagerenditen gut sind. Die Sparkapitalien werden von der Pensionskasse am Kapitalmarkt angelegt.
Pensionskassenwechsel und Einkauf
Bei einem Jobwechsel wechselst du automatisch die Pensionskasse. Dein Altersguthaben wird auf die neue Pensionskasse übertragen. Beachte: Der Wechsel kann mit Renteneinbussen verbunden sein, falls die neue Kasse tiefere Umwandlungssätze hat. Du hast die Möglichkeit, freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse zu tätigen – diese sind vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Umwandlungssatz und Rente
Bei der Pensionierung wird das Altersguthaben mit dem Umwandlungssatz in eine lebenslange Rente umgewandelt. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz für das BVG-Altersguthaben beträgt 6.8% (Stand 2025). Für das überobligatorische Guthaben (Lohn über CHF 88’200) legt die Pensionskasse den Satz selbst fest – oft 4–5%.
Profi-Tipp: Prüfe regelmässig deinen Pensionskassenausweis. Freiwillige Einkäufe lohnen sich besonders, wenn du kurz vor der Pensionierung stehst und einen hohen Grenzsteuersatz hast. Der Steuerspareffekt kann bis zu 40% betragen!